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IMC


    INT’L METALWORKING CO.
                               Transaktionen mit Venezuela: Aufgrund der anhaltenden und zunehmenden Besorgnis der US-Regierung
                               hinsichtlich der politischen und sozialen Entwicklungen in Venezuela haben das Office of Foreign Assets
                               Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums und andere Bundesbehörden Sanktionsprogramme in
                               Bezug auf eine Vielzahl von spezifischen Branchen, Regierungsbehörden und Einzelpersonen, sowie
                               speziell identifizierte Einzelpersonen und Organisationen entwickelt und durchgeführt. Die verschiedenen
                               Sanktionsprogramme stellen in ihrer Breite und Komplexität de facto ein Embargo gegen Venezuela
                               dar. Infolgedessen verfolgt die IMC die Politik, keine Geschäfte mit oder in Venezuela oder mit Personen
                               oder Körperschaften, die die Regierung Venezuelas darstellen, zu tätigen. Um die Einhaltung der zuvor
                               genannten Gesetze und Sanktionsprogramme zu gewährleisten, darf sich kein IMC-Mitglied ohne vorherige
                               Rücksprache mit dem IMC-Compliance-Beauftragten an einer Transaktion oder einem Vorgang der oben
                               beschriebenen Art beteiligen, von denen bekannt ist, dass sie Venezuela direkt oder indirekt betreffen.

                               Transaktionen mit bestimmten gesperrten Einzelpersonen, Organisationen und Gruppen: Die Vereinigten
                               Staaten und andere Länder, in denen IMC Geschäfte tätigt, führen verschiedene Listen eingeschränkter/
                               abgelehnter Parteien, die es IMC-Mitgliedern verbieten oder es einschränken können mit gelisteten Parteien
                               und Unternehmen, die ihnen gehören oder von ihnen kontrolliert werden, Transaktionen zu tätigen. Diese Listen
                               können herausgegeben, aktualisiert und/oder widerrufen werden (manchmal sogar mehrmals pro Woche) und
                               veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob sie online oder in gedruckter Form vorliegen. Die umfangreichste
                               und restriktivste US-Liste ist die Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons („SDN“), die
                               von OFAC verwaltet wird. Alle beabsichtigten Transaktionen oder Geschäfte mit einer Partei, die im SDN oder
                               einer anderen von OFAC verwalteten Liste aufgeführt ist (einschließlich Parteien, die aufgrund der 50-Prozent-
                               Regel von OFAC konstruktiv blockiert sind), ob direkt oder indirekt, müssen dem IMC-Compliance-Beauftragten
                               unverzüglich gemeldet werden und dürfen nicht ohne seine/ihre vorherige Genehmigung stattfinden.

                               Für alle IMC-Mitglieder gilt die Regel, dass US-Personen, US-Ursprungswaren oder der US-Dollar unter keinen
                               Umständen direkt oder indirekt an Transaktionen oder Geschäften mit einer Person, einem Unternehmen,
                               einem Flugzeug oder einem Schiff beteiligt sein dürfen, die US-Wirtschaftssanktionen unterliegen (einschließlich
                               SDNs und SSIs). Für diese Zwecke umfasst der Begriff US-Person jeden US-Bürger, jeden Ausländer mit
                               ständigem Wohnsitz in den USA (Inhaber einer Green Card), jede Person, die sich physisch in den USA
                               aufhält, unabhängig vom Einwanderungsstatus, jede juristische Person, Bank oder andere Finanzinstitution,
                               die nach den Gesetzen der USA organisiert ist (einschließlich ihrer ausländischen Niederlassungen) oder
                               jede Person, die anderweitig der US-Gerichtsbarkeit unterliegt (z. B. Personen, die die Instrumente des
                               zwischenstaatlichen Handels der USA nutzen, wie z. B. das Internet oder andere Kommunikationsdienste).

                               Vor dem Abschluss einer Transaktion sollten IMC-Mitglieder eine angemessene Überprüfung der Parteien, Due-
                               Diligence-Maßnahmen und angemessene Untersuchungen durchführen, bevor sie mit Dritten (einschließlich
                               Anbietern und Kunden und anderen Geschäftspartnern) zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Parteien
                               nicht sanktioniert oder mit jemandem oder einer juristischen Person verbunden sind, die sanktioniert werden.

                               Darüber hinaus darf kein IMC-Mitglied eine Transaktion mit einem sanktionierten Land oder einer sanktionierten
                               Region erleichtern oder Maßnahmen ergreifen, die dazu führen oder dazu führen können, dass eine US-Person an
                               der Erleichterung einer solchen Transaktion beteiligt ist. „Erleichterung“ umfasst jede nicht genehmigte Handlung
                               einer US-Person, die Handelsaktivitäten mit einem Sanktionsziel durch eine beliebige Person unterstützt oder
                               fördert. So kann beispielsweise die Weiterleitung einer Geschäftsmöglichkeit mit einer sanktionierten Gerichtsbarkeit
                               durch eine US-Person an eine Nicht-US-Person oder das Ersuchen um Informationen bezüglich einer Transaktion
                               von einer US-Person, an der sanktionierte Parteien beteiligt sind, als verbotene Beihilfe im Rahmen des geltenden
                               OFAC-Sanktionsprogramms angesehen werden. Wirtschafts- und Handelssanktionen sind sehr weit gefasst,
                               insbesondere US-Programme, nach denen Verbote oder andere Sanktionsrisiken extraterritorial auf das Verhalten
                               ausländischer Personen ausgedehnt werden können, wenn Sanktionsziele an einer Transaktion beteiligt sind.

                               IMC-Mitglieder sollten das IMC-Compliance-Team konsultieren, wenn Bedenken
                               hinsichtlich Sanktionen geäußert werden oder wenn es Fragen oder Unklarheiten
                               bezüglich der Einhaltung außenpolitischer Sanktionsverpflichtungen gibt.
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